Klient:innen Information

Für die ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung von ihrem Hausarzt oder einem Facharzt. Diese sollte bei der ersten Therapieeinheit nicht älter als 3 Monate sein und die Anzahl der Therapieeinheiten und die Therapiedauer enthalten (z.B. „10x Ergotherapie à 60 Min“).

Sollten Sie eine Behandlung bei Ihnen zuhause benötigen, ist dies im Rahmen von Hausbesuchen möglich und muss auf der ärztlichen Verordnung zusätzlich vermerkt sein („mit Hausbesuch“).

Falls Sie über die SVS oder KFA versichert sind, senden Sie den Verordnungsschein anschließend für die chefärztliche Bewilligung an Ihre Kassa (z.B. per Post bzw. E-Mail, oder durch Hochladen auf deren Homepage / App).

Bei der ÖGK und der BVAEB gibt es zurzeit keine Bewilligungspflicht.

Der ergotherapeutische Ersttermin ist allgemein bewilligungsfrei und dient dem Anamnesegespräch sowie der Befundung.

Bitte bringen Sie die (bewilligte) Verordnung zur ersten Therapieeinheit mit!

Zusätzlich bitte alle vorhandenen Befunde, Übungsprogramme, Therapiematerial oder Schienen (falls bereits vorhanden) sowie ein Handtuch mitbringen.

Kosten, Rückerstattung

Die Therapiekosten und die Zusatzkosten im Falle eines Hausbesuchs, werden je nach Kassa unterschiedlich refundiert.

60 Min – 100 €

45 Min – 85 €

30 Min – 60 €

Hausbesuch – 35 € Pauschale pro Einheit.

Vertragstherapeutin BVAEB

Ich bin Vertragstherapeutin der Bvaeb (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau). Sollten Sie über diese Kassa versichert sein, müssen Sie die Therapieeinheiten nicht selbst bezahlen – die Verrechnung der Therapiekosten erfolgt direkt mit dem Sozialversicherungsträger.

Wahltherapeutin aller Kassen

Als Wahltherapeutin aller anderen Kassen verrechne ich die Therapiekosten mit meinen Klient:innen. Sie erhalten von mir (spätestens am Ende des Therapieblocks) eine Honorarnote für die erbrachten Therapieeinheiten und können diese gemeinsam mit der bewilligten Verordnung bei Ihrem Sozialversicherungsträger einreichen. Auf diese Weise erhalten Sie einen Teil der Kosten zurück.

Tarife Krankenkassen

Rückerstattungsbeträge pro Behandlungseinheit Ergotherapie (60 min), Angaben ohne Gewähr:

  • ÖGK – 59,20 €
  • SVS – € 54,40 €

Bei einer privaten Zusatzversicherung erhalten Sie oftmals die Differenz.

Terminabsagen

Terminabsagen müssen bis spätestens 24h vor dem vereinbarten Termin erfolgen.
Bei zu späten Stornierungen oder bei Nichterscheinen zu einem Termin wird die volle Leistung in Rechnung gestellt.
Die Kosten dafür werden nicht von der Krankenkasse übernommen.

Bitte beachten Sie ebenfalls, dass die versäumte Zeit bei zu spätem Erscheinen zu einem Termin nicht am Ende der Therapie angehängt werden kann.

Ich danke für Ihr Verständnis.